aktuelle Hinweise zur Teilnahme am Sport- und Trainingsbetrieb

Mit Inkrafttreten der aktuellen Corona-Schutzverordnung ändert sich auch die Teilnahme am Trainingsbetrieb.

Ab sofort müssen die Trainer und Übungsleiter von allen Anwesenden in der Sportstätte ab dem 16. Lebensjahr (egal ob aktive Sportler, Eltern oder Zuschauer bei Veranstaltungen) den Nachweis 2G (geimpft, genesen) überprüfen.

Um den Trainern und Übungsleitern die Kontrolle möglichst einfach zu machen, nutzt bitte die Möglichkeit des digitalen Impfzertifikates. Wer sein Smartphone nicht mit zum Trainingsbetrieb nehmen möchte, darf natürlich auch gerne das digitale Impfzertifikat in Papierform mitbringen. Die gütlgikeit und Namenszugehörigkeit des digitalen Impfzertifikates kann per Smartphone sehr einfach kontrolliert werden.

Bei einem 2G-Nachweis über den Impfpass besteht leider das Problem, dass vor Ort die Gültigkeit des Impfstoffes geprüft werden muss. Es sind nur die vier in Deutschland zugelassenen Impfstoffe, ab dem 15 Tage nach der Zweitimpfgung von BioNTech, Moderna und AstraZeneca und ab 15 Tage nach der Erstimpfung von Johnson & Johnson zulässig. Alle Personen mit anderen Impfstoffen zählen nicht zu 2G und dürfen die Sportstätte daher nicht betreten.
Um diese teils aufwendige Kontrolle zu vermeiden, möchten wir alle Teilnehmer bitten, dass digitale Impfzertifikat bereit zu halten.

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